Berufungsverfahren an der HSG

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Berufungsprozess

Überfachliche Kriterien

Unsere wissenschaftliche Entwicklung wird in hohem Masse durch gelungene Neuberufungen geprägt. Daher sind wir bestrebt, in jedem Berufungsverfahren die fachlich beste Wissenschaftspersönlichkeit zu gewinnen, die mit Freude ihre Energie und ihre Ideen in unsere Universität investieren und kreativ weiterentwickeln möchte. Da jede Professorin und jeder Professor im Wissenschaftsalltag vielfältige Aufgaben in Forschung und Lehre sowie der akademischen Selbstverwaltung erfüllt, berücksichtigen wir bei der Beurteilung jeder Kandidatur die folgenden Kriterien nach dem RELEAD Schema:

RELEAD Schema: Evaluationskriterien für unsere Auswahlverfahren
R Research oder wissenschaftliche Exzellenz
E Education oder Exzellenz in der Lehre
L
Leadership oder Führung von Forschungsgruppen
E
External Funding oder Erfolg in der Drittmittelakquise
A
Academic Citizenship oder Engagement in der akademischen Selbstverwaltung
D
Dissemination oder Aussenwirkung der Forschung wie Weiterbildung, Expertisen, Medienbeiträge

Berufungsverfahren

 

Um als Professorin oder Professor an die Universität St.Gallen gewählt zu werden, durchlaufen Sie ein wettbewerbliches Berufungsverfahren. Die Verantwortung für den Berufungsprozess an der Universität St.Gallen obliegt der Rektorin oder dem Rektor. Dabei wird die Rektorin bzw. der Rektor in strategischen und organisatorischen Angelegenheiten durch das Faculty Affairs Team des Prorektorates Forschung und Faculty unterstützt. Der Berufungsprozess beginnt mit der Freigabe der zu besetzenden Professur durch den Universitätsrat. Es folgt die Zusammensetzung einer Berufungskommission, die das Anforderungsprofil und die Entscheidungskriterien für die Professur festlegt.

Details des Berufungsprozesse in Einzelschritten von der Freigabe durch den Universitätsrat bis zum Stellenantritt der neuen Professur.

Chancengleichheit im Berufungsprozess

Die HSG hat sich als Ziel gesetzt, einen Frauenteil von 30% unter den Professuren zu erreichen.

Folgende Massnahmen werden dafür im Berufungsprozess ergriffen:

  • ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern in der Zusammensetzung der Berufungskommissionen
  • Berücksichtigung des akademischen Alters statt des biologischen Alters
  • aktives "headhunten" berufbarer Wissenschaftlerinnen
  • Integration eines Trainingstools zu Biases in Rekrutierungsverfahren
  • vorgezogene Evaluation der Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen in der Auswahlsitzung

Zudem ist die HSG bestrebt, die Vereinbarkeit von akademischer Laufbahn und Familienaufgaben zu fördern und bietet u.a. Dual Career Unterstützung an.


Professorinnen an der HSG (Start bei 5:58 min)
Die Berufungskommission
Zusammensetzung unserer Berufungskommissionen
Ordinariat Assoziierte Professur
Assistenzprofessur
1 Rektorin/Rektor oder eine von ihr/ihm bezeichnete Vertretung
1 Rektorin/Rektor oder eine von ihr/ihm bezeichnete Vertretung  -
1 von der Rektorin/dem Rektor bezeichnetes Mitglied, das nicht der ausschreibenden School angehört
1 von der Rektorin/dem Rektor bezeichnetes Mitglied, das nicht der ausschreibenden School angehört 1 von der Rektorin/dem Rektor gewählte Ordentliche oder Assoziierte Professor*in, der/ die nicht der ausschreibenden School angehört
2 von der Rektorin/dem Rektor bezeichnete Mitglieder, die nicht an der HSG tätig sind
2 von der Rektorin/dem Rektor bezeichnete Mitglieder, die nicht an der HSG tätig sind 1 von der Rektorin/dem Rektor bezeichnetes Mitglied, das nicht an der HSG tätig ist
1 Abteilungsvorstand (als Vorsitz)
1 Abteilungsvorstand oder deren/ dessen Stellvertretung (als Vorsitz) 1 Abteilungsvorstand oder eine gewählte Stellvertretung (als Vorsitz)
2 von der Abteilung mit Zustimmung der Rektorin/des Rektors gewählte Ordentliche Professor*innen
2 von der Abteilung mit Zustimmung der Rektorin / des Rektors gewählte Ordentliche oder Assoziierte Professor*innen
1 von der Abteilung mit Zustimmung der Rektorin / des Rektors gewählte Ordentliche oder Assoziierte Professor*in
1 Mittelbauvertretung, die oder der nicht der ausschreibenden Abteilung angehört
1 Mittelbauvertretung, die der ausschreibenden Abteilung angehört
1 Mittelbauvertretung, die der ausschreibenden Abteilung angehört
1 Vertretung der Studierenden
1 Vertretung der Studierenden, welche wen möglich der Doktoratsstufe angehört
1 Vertretung der Studierenden
9 Mitglieder
9 Mitglieder
6 Mitglieder
Interview im Rahmen der Berufungsvorträge

Die Berufungskommission lädt drei bis sechs Kandidierende zu universitätsöffentlichen Berufungsvorträgen ein. Der Vortrag der einzelnen Kandidierenden dauert in der Regel 20 - 30 Minuten, gefolgt von einer Fragerunde von etwa 15 - 20 Minuten.

Nach den Vorträgen findet mit jeder Kandidatin und jedem Kandidaten ein geschlossenes Gespräch mit den Kommissionsmitgliedern statt. Mit dem Ziel, dass die Kandidierenden unsere Universität näher kennenlernen, bieten wir ein zusätzliches informelles Rahmenprogramm an, an dem auch die Studierenden mitwirken.

Im Anschluss an die Berufungsvorträge formuliert die Berufungskommission einen Wahlvorschlag für eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten, und übergibt diesen zunächst an die Abteilung.

Berufungsgespräch mit der Rektorin / dem Rektor und der Verwaltungsdirektorin / dem Verwaltungsdirektor

Hat sich die Abteilung (School) an ihrer Abteilungsversammlung für eine Kandidatin bzw. für einen Kandidaten entschieden, unterbreiten die Rektorin/der Rektor und die Verwaltungsdirektorin/der Verwaltungsdirektor der Kandidatin bzw. dem Kandidaten das Angebot der Universität St.Gallen im Rahmen des Berufungsgesprächs.

Welcome-Gespräch

Ergänzend findet ein Welcome-Gespräch mit einer Vertretung des Faculty Affairs Teams statt, in dem wir die Bedürfnisse bezüglich Familie, Wohnen, Dual Career abklären.