
Grundlage bildet die Bundesverfassung, welche jegliche Diskriminierung aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung verbietet (BV, Art. 8 Abs. 2). Die geforderten Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen finden ihre Umsetzung im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG, Art. 2).
Weiter wurde von der Schweiz am 15. April 2014 die Behindertenrechtskonvention (BRK) ratifiziert. Diese trat im Mai 2014 in Kraft. Mit ihrem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet sich die Schweiz, Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, sie gegen Diskriminierungen zu schützen und ihre Inklusion und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern.
Basierend auf diesen Grundlagen ist Ziel und Aufgabe der Universität St.Gallen, allen Studierenden mit Behinderung und / oder chronischer Erkrankung ein barrierefreies und möglichst erfolgreiches Studium zu ermöglichen.